Einfache Anfrage «Racial Profiling im Kanton St.Gallen»
Nach dem Tod eines jungen Afroamerikaners im Rahmen eines Polizeieinsatzes flammte in den USA erneut die Diskussion betreffend der systematischen Diskriminierung von afroamerikanischen Bürgerinnen und Bürgern und Minderheiten im Allgemeinen durch staatliche Organe, insbesondere die Polizei, auf.
Die “Black Lives Matter”-Bewegung, welche auch die Schweiz erreicht hat, macht insbesondere die Erfahrungen von schwarzen Menschen in der Schweiz sichtbar und kritisiert damit den strukturell verankerten Rassismus und den bislang wenig reflektierten Umgang mit der eigenen Kolonialgeschichte.
Die kantonalen Strafverfolgungsbehörden verfügen von Gesetzes wegen über erheblichen Spielraum, wie und mit welchen Mitteln sie Straftaten untersuchen und verfolgen. Es liegt im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger, dass dieses Ermessen hinreichend gerechtfertigt wird, indem beispielsweise über entsprechende Untersuchungspraktiken im Kanton Auskunft erteilt wird. Gleichzeitig ist es aber auch für das positive Selbstverständnis der Strafverfolgungsbehörden wichtig, über allfällig vorhandene Vorurteile gegenüber Angehörigen von Minderheiten kritisch nachzudenken und entsprechende Massnahmen zu ergreifen, da die Mitglieder von Behörden genauso im Zentrum der Kritik der “Black Lives Matter”-Bewegung stehen wie die Schweizer Populär- und Konsumkultur, wie die Debatten um rassistische Produktenamen, Medienberichterstattungen oder Fasnachtscliquen illustrieren[1].
In der Antwort auf die einfache Anfrage Böhi-Wil vom 23. Juli 2020 hält die Regierung fest, dass die Stadt- und Kantonspolizei das Thema Racial Profiling ernstnehmen, ihre Mitarbeiter sensibilisieren und schulen. Darüber hinaus wird Racial Profiling auch in der Ausbildung der Polizeischule Ostschweiz behandelt.
Wir bitten die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie sieht die statistische Erfassung von Daten insbesondere von Personenkontrollen (Polizeiliche Anhaltung, Durchsuchung von Personen und erkennungsdienstliche Behandlung) allgemein aus und wer ist dafür zuständig?
- Gibt es nach Meinung der Regierung im Kanton St.Gallen eine ausreichende Datenlage sowie institutionalisierte regelmässige Kontrollmechanismen, um allfällige problematische Untersuchungspraktiken im Zusammenhang mit Racial Profling in der Strafverfolgung entdecken zu können? -Falls nein, gedenkt die Regierung, die diesbezügliche Datenlage zu schaffen und / oder zu verbessern sowie (noch) fehlende Kontrollmechanismen einzuführen?