Interpellation zur Einführung des kantonalen Stimmrechtsalters 16 auf Anfrage
Die Jungen Grünliberalen St.Gallen beabsichtigen die Einführung des kantonalen Stimmrechtsalters 16 auf Anfrage. Dazu haben Sie im St.Galler Kantonsrat durch die Kantonsräte Lüthi und Tanner einen Vorstoss eingereicht.
Vom 16. Lebensjahr an verleihen verschiedene Gesetze den Bürgerinnen und Bürgern in der Schweiz zahlreiche Pflichten – wie zum Beispiel die Pflicht, Steuern zu zahlen. Die Jugendlichen haben somit sicht- und spürbare Pflichten gegenüber unserer Gesellschaft. Demgegenüber stehen natürlich auch gewisse Rechte, wie zum Beispiel gewisse Fahrzeuge zu lenken. Sobald es aber darum geht, an den politischen Entscheidungen über die eigene Zukunft teilzunehmen, haben die Jugendlichen kein Recht mehr. „Das Stimmrechtsalter 16 auf Anfrage auf kantonaler Stufe würde dieses Ungleichgewicht in der Tendenz reduzieren“, begründet Barnaby Leitz, Vorstandsmitglied der jglp SG, den eingereichten Vorstoss der jglp SG. Mit der Einführung des Stimmrechtsalters 16 auf Anfrage könnten die Jugendlichen an die kantonalen Wahl- und Abstimmungsrechte herangeführt werden. Weiter würde es die zweijährige Zeitspanne zwischen der politischen Bildung in der Schule und dem effektiven Ausüben der politischen Rechte überbrücken und würde den Jugendlichen die Anwendung der Theorie in die Praxis direkt ermöglichen. Zudem könnten sich die Jugendlichen bereits ab Ende der obligatorischen Schulzeit an den politischen Prozess von Wahlen und Abstimmungen gewöhnen.
Stimmrechtsalter 16 auf Anfrage als Teil des Generationenvertrags Schon seit Längerem verschiebt sich die politische Macht von den Jüngeren zu den Alten. Eine Studie von Avenir Suisse besagt, dass wenn sich nichts ändert, in 10 Jahren die Mehrheit der Abstimmenden pensioniert sein werden. Das Stimmrechtsalter 16 auf Anfrage würde einen leichten Ausgleich des immer älter werdenden Durchschnittswählers ermöglichen. Der intergenerationelle Vertrag würde gestärkt – dieses zusätzliche Recht würde die Botschaft vermitteln, wonach unsere Jugend eine wichtige Stimme in unserer Gesellschaft hat und diese genau so wichtig ist wie die der älteren Personen.
Der Zusatz auf Anfrage Die interessierten Jugendlichen müssen ihren Eintrag persönlich beim Wahlbüro ihrer Wohngemeinde anfragen. Für all diejenigen, die noch kein Interesse daran haben, abzustimmen oder zu wählen, würde sich daher nichts ändern. Für die anderen jedoch stellt diese Vorgehensweise mit dem persönlichen Gang zum Wahlbüro das Resultat einer eigenständigen und durchdachten Entscheidung dar. Es ist der Beweis dafür, dass sie bereit sind, ihre Verantwortung zu übernehmen und dies auch wollen.