Vernehmlassungsantwort zum Gesetz über E‑Government
Vernehmlassungsantwort zum Gesetz über E‑Government
Sehr geehrter Herr Regierungsrat Sehr geehrte Damen und Herren
Wir bedanken uns für die Möglichkeit, uns zum Gesetz über E‑Government als Rahmengesetz äussern zu können. Gerne nehmen wir zum Gesetz wie folgt Stellung:
Zuerst einmal möchten wir die Idee eines solchen Gesetzes ausdrücklich begrüssen. E‑Government führt – richtig umgesetzt – zu mehr Effizienz in der Verwaltung und gleichzeitig zu Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger. Der Entwurf sieht in Art. 42 eine Berichtszeit von vier Jahren vor. Wir erachten diese Zeitspanne für ein dynamisches Gebiet wie die Informatik als einen zu langen Zeitrahmen. Wir wünschen uns eine kürzere Frist, beispielsweise von einem Jahr. Art. 6 sieht eine Zusammenarbeit mit Dritten (inkl. Übermittlung von Daten) vor. Mit Dritten sind neben anderen öffentlichen Organen auch Private gemeint. Es sollten genaue Richtlinien für die Weitergabe von Daten an Private geprüft werden. Wir sehen es ausserdem kritisch, dass gemäss Art. 6 auch Private zur Datenbewirtschaftung herangezogen werden können. Wir finden, dass es Aufgabe des Staates sein sollte, gerade auch sensible Daten selber zu verwalten, als diese an externe Firmen auszulagern.
Allgemein finden wir, dass zu einem Bekenntnis zu „Open Data“ auch ein klarer Standpunkt zu offenen Dateiformaten, wie die der Open Document Foundation gehören. Offene Standards garantieren Barrierefreiheit, können aber auch zu Kosteneinsparungen auf Seiten des Kantons führen.
Freundliche Grüsse Johannes Leutenegger Mitglied der jglp Kanton St.Gallen, Ressortleiter Politische Projekte